Die querulatorische Persönlichkeit: Merkmale

Bei manchen Menschen lässt sich leicht eine zwanghafte Tendenz erkennen, sich zu beschweren, zu klagen und anzuprangern. Das liegt daran, dass sie eine ganz bestimmte Vorstellung von Gerechtigkeit haben, die nicht mit der Realität übereinstimmt.
Die querulatorische Persönlichkeit: Merkmale
Elena Sanz

Geschrieben und geprüft von der Psychologin Elena Sanz.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023

In der juristischen Welt sind Querulanten gut bekannt. Die meisten Richter, Anwälte und Staatsanwälte begegnen diesem Profil immer wieder. Wir sprechen von einer Person, die dazu neigt, ständig zu klagen und die sich ohne jede Grundlage beleidigt und ungerecht behandelt fühlt. In der Rechtssprechung sind diese Menschen dafür bekannt, einen unbeirrbaren Rechtskampf zu führen, auch wenn ihre Aussichten auf Erfolg nur gering sind. Der Ausdruck “Querulant” ist historisch negativ belastet. In der Psychiatrie und Psychologie wird die querulatorische Persönlichkeit mit unbelehrbarer Rechthaberei, Überempfindlichkeit und fanatischem Verhalten definiert.

Diese Störung ist für das Umfeld der betroffenen Person, die in der Regel mit großer Rücksichtslosigkeit handelt, sehr kompliziert. Wir erklären heute die wichtigsten Persönlichkeitsmerkmale und Auswirkungen der querulatorischen Persönlichkeitsstörung.

Die querulatorische Persönlichkeit und ihre Merkmale

Das Wort Querulant ist lateinischen Ursprungs (“queri”) und bedeutet,”vor Gericht klagen”. Die querulatorische Persönlichkeit hat sehr ausgeprägte Merkmale, die über den juristischen Bereich hinausgehen. Betroffene neigen dazu, sich bemerkbar zu machen, sich ständig zu beschweren und zu klagen, was zu Unbehagen, Konflikten und negativen Folgen für das gesamte Umfeld führt. Folgende Merkmale sind besonders häufig zu beobachten:

  • Die querulatorische Persönlichkeit ist an ihrem Argwohn, Misstrauen und ständigen Verdächtigungen zu erkennen. Sie hat oft das Gefühl, Opfer einer Verschwörung oder Täuschung zu sein, verfolgt oder ausspioniert zu werden. Außerdem glauben Betroffene häufig, von anderen an ihrer Zielerreichung behindert zu werden.
  • Sie ist ständig gereizt und missmutig, ärgert sich und ist unzufrieden. Die meiste Zeit ist diese Persönlichkeit feindselig und rachsüchtig.
  • Die querulatorische Persönlichkeit fühlt sich größtenteils missverstanden und ungerecht behandelt, auch wenn es keine Gründe dafür gibt.
  • Sie reagiert übermäßig empfindlich auf Frustration, kann Kränkungen nicht verzeihen und neigt dazu, hartnäckig an ihrem Groll festzuhalten.
  • Außerdem zeigt dieses Profil ein oppositionelles, negativistisches und trotziges Verhalten. Betroffene sind streitsüchtig und suchen ständig nach “Gerechtigkeit”. Sie verlangen nach einer Entschädigung für den angeblichen Schaden.
  • Oft haben diese Personen Neidgefühle und Rachegelüste, da sie nicht in der Lage sind, die Leistungen anderer anzuerkennen.
  • Sie glauben, dass sie absolut im Recht sind und sind nicht bereit, ihre Position zu überdenken oder andere Meinungen oder Beweise anzuhören. Egal, wie oft ihre Behauptungen zurückgewiesen werden, wie viele Beweise gegen ihre Argumente vorgelegt werden oder wie viel Zeit, Mühe oder Geld sie investieren müssen, sie werden nicht aufhören, bis sie Recht bekommen.
  • Im Allgemeinen gehen sie überdurchschnittlich oft und hartnäckig vor Gericht. Sie können sogar so weit gehen, dass sie den Anwalt, der ihren Fall bearbeitet, verklagen, was zu einem endlosen Kreislauf von Rechtsstreitigkeiten führt.
querulatorische Persönlichkeit fordert ihr Recht

Eine Form des paranoiden Wahns

Wie bei jeder psychischen Erkrankung können diese Merkmale in unterschiedlichem Ausmaß auftreten und müssen nicht unbedingt eine Pathologie darstellen. Wenn sie jedoch übermäßig und anhaltend vorhanden sind, kann es sich um eine paranoide Persönlichkeitsstörung handeln..

Diese psychologische Störung kennzeichnet misstrauische und kämpferische Personen, die übermäßig egozentrisch und selbstgerecht sind. Auch ohne Beweise sind sie misstrauisch gegenüber den Handlungen anderer und unterstellen ihnen Böswilligkeit. Sie reagieren hypervigilant gegenüber möglichen sozialen Bedrohungen und fühlen sich leicht angegriffen oder ungerecht behandelt.

Betroffene können sich anpassen und erscheinen in ihrem täglichen Leben funktional und hochkompetent. Sie sind jedoch oft die Quelle zahlreicher Konflikte. Wenn hingegen eine bestimmte wahnhafte Idee länger als einen Monat besteht, kann es sich um eine wahnhafte Störung handeln.

In diesem Fall leidet die Person an einer Wahnvorstellung (eine Überzeugung, die den Betroffenen trotz fehlender Beweise real erscheint), die nicht von einer anderen Störung begleitet wird. In allen anderen Bereichen verhält sich die Person ganz normal und funktional. Sogar der Kerngedanke ihres Wahns ist oft realistisch (d. h. die Situation könnte tatsächlich real sein, wie ein Nachbar, der sie ausspioniert, und nicht die Behauptung einer außerirdischen Invasion). Das macht es schwierig, die Störung zu erkennen.

Die querulatorische Persönlichkeit

Die querulatorische Persönlichkeit: Prognose und Behandlung

In beiden Fällen handelt es sich um schwer zu behandelnde Zustände, da die Person sich ihrer Krankheit nicht bewusst ist. Sie ist in der Regel hochintelligent und gut angepasst, abgesehen von ihrer Unbekümmertheit. Außerdem empfinden Betroffene eine Therapie oft als bedrohlich. Sie neigen dazu, ihre Anfälligkeit und Abwehrhaltung zu verstärken.

Bei einer wahnhaften Störung können antipsychotische Medikamente dazu beitragen, die Intensität des Wahns zu verringern und den Weg für eine psychotherapeutische Arbeit zu öffnen, aber auch auf diese Weise ist der Ansatz komplex.

Wenn die querulatorische Persönlichkeit sehr ausgeprägt ist, sind die sozialen Kosten für die Person am Ende groß. Sie kann ihre Pflichten vernachlässigen, andere Aktivitäten zurückstellen, ihre persönlichen Beziehungen zurückstellen oder zerstören und sich sogar selbst ruinieren, indem sie ihrem eigenen Gerechtigkeitsideal folgen.

Dazu kommen die Kosten in Form von Zeit und Geld, die dies für die Justizverwaltung bedeutet. Aus diesem Grund kann in manchen Fällen eine Entmündigung beantragt werden, die die Fähigkeit der Person einschränkt, gerichtlich zu handeln.


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