Das Vorsorgeprinzip: was genau ist das?
Das Vorsorgeprinzip ist Bestandteil eines Gerichtsverfahrens. Dabei dient es einem ganz bestimmten Zweck: es soll den Prozess effektiver und effizienter machen. Genauer gesagt, soll es die Validität einer verhängten Strafe gewährleisten.
Dabei besteht das Hauptziel darin, zu gewährleisten, dass der Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Um mögliche Probleme frühzeitig zu verhindern, können die Gerichte verschiedene vorbeugende Maßnahmen einleiten. “Vorbeugend” oder “vorsorgend” bedeutet in diesem Zusammenhang: Identifikation von Faktoren, die die Erreichung eines bestimmten Zieles verhindern könnten.
Das Vorsorgeprinzip ist daher grundsätzlich eine Garantie, welche allen Beteiligten versichert, dass die verhängte Strafe auch entsprechend umgesetzt wird. Darüber hinaus verbürgt sich auch jemand für die Umsetzung.
Was genau ist das Vorsorgeprinzip?
Das Vorsorgeprinzip wird nicht explizit in Gesetzen oder Richtlinien erwähnt. Obwohl wir es automatisch in vielen internationalen Verträgen oder Erklärungen akzeptieren, haben einige Länder keine Anstrengungen unternommen, dieses Prinzip in ihrer Gesetzgebung aufzunehmen.
Dennoch sind einige amerikanische Gesetze nach dem Konzept des Vorsorgeprinzips aufgebaut. Das Gesetz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (the Occupational Safety and Health Act OSHA) sieht zum Beispiel Vorsichtsmaßnahmen für Arbeiten mit Chemikalien vor. Besonders dann, wenn sie auf der Liste der krebserregenden Stoffe stehen.
Jeder Mensch hat das Grundrecht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen oder sich selber vor Gericht zu verteidigen. Dieses Recht folgt dem obersten Prinzip, dass niemand benachteiligt werden darf und jeder das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat.
Rechtsgrundlagen
Das Vorsorgeprinzip basiert auf zwei Rechtsgrundlagen, welche Juristen in lateinischer Sprache als periculum in mora (Gefahr im Verzug) und fumus boni iuris (plausibler Rechtsanspruch) bezeichnen.
- Periculum in mora, was übersetzt Gefahr im Verzug bedeutet, würde durch eine zu lange Dauer der legalen und juristischen Verfahren und Prozeduren entstehen. Es bezieht sich auf die Gefahren, die sich daraus ergeben könnten, dass ein Gerichtsverfahren üblicherweise sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Ermittlungsbehörden eine Person überwachen, dann könnte diese Person den Versuch unternehmen, zu fliehen, unterzutauchen oder Beweismaterial verschwinden zu lassen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Verantwortlichen schnelle und effektive Maßnahmen vor, während und nach der Verhandlung einleiten, um dies zu verhindern.
- Fumus boni iuris bedeutet, dass vermutlich ein Verbrechen vorliegt. Diese Vermutung begründet den plausiblen Rechtsanspruch. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass genügend Beweise vorliegen, um den mutmaßlichen Täter einer Straftat zu überführen. Bei der Wahl der Maßnahmen müssen die Behörden stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Und alle ungeklärten Fragen sollten sie ebenfalls nach diesem Prinzip bearbeiten. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass eine unverhältnismäßige oder nicht gerechtfertigte Maßnahme die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzen würde. Dies wiederum würde dann dem Vorsorgeprinzip widersprechen.
Das Vorsorgeprinzip: Hauptmerkmale
Das Vorsorgeprinzip ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Instrumentalität. Es ist nur in Bezug auf die Hauptverhandlung gerechtfertigt, denn in dieser soll ein Ergebnis erzielt werden.
- Vorläufigkeit. Das Vorsorgeprinzip wird so lange angewendet, wie es benötigt wird. Wenn es nicht mehr gebraucht wird, dann kommt es nicht mehr weiter zum Tragen.
- Zeitliche Begrenzung. Der Zeitraum, in welchem dieses Prinzip zur Anwendung kommt, ist begrenzt. Hiervon kann es Ausnahmen geben, wenn grundlegende Rechte betroffen sind.
- Variabilität. Je nach Situation können die Behörden die Maßnahmen entsprechend anpassen.
- Bindung an das Gericht. Nur ein Gericht darf Vorsorgemaßnahmen anordnen. Das bedeutet, dass nur ein Richter entscheiden kann, ob das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommt, da viele Vorsorgeprinzipien die Grundrechte betreffen.
Vorsorgende Maßnahmen
Es gibt zwei Arten vorbeugender Maßnahmen: das Vorsorgeprinzip und den Vorsorgeansatz. Sie können auch unterteilt werden in zwingende und verbietende Maßnahmen.
Zwingend
Durch Vorsorgeprinzipien stellen die Behörden die Effektivität eines Gerichtsverfahrens sicher. Diese Maßnahmen werden für die Person oder Personen, gegen die ermittelt wird, angewendet und ebenfalls für Personen, die ein Vergehen begangen haben und auf frischer Tat ertappt wurden.
Ein bedeutendes Vorsorgeprinzip ist die Haft. Einer Person wird ihre Freiheit entzogen, um es den ermittelnden Behörden und der Justiz jederzeit zu ermöglichen, diese Person zu befragen.
Hieraus wird ersichtlich, dass ein Vorsorgeprinzip während des Verfahrens angewendet wird. Für rechtliche Zwecke ist es daher sehr weitreichend einsetzbar. Darüber hinaus kann man bei Vorsorgemaßnahmen auch zwischen persönlichen und proprietären Maßnahmen unterscheiden, je nachdem ob sich der Rechtsstreit auf eine Person oder einen Sachwert bezieht.
Außerdem stellen Justizbeamte sicher, dass der Angeklagte anwesend ist oder der betreffende Vermögenswert sichergestellt ist, wenn der Richter das Urteil und die Strafe verkündet. Eine persönliche Vorsorgemaßnahme soll sicherstellen, dass der Angeklagte die Strafe auch verbüßen kann.
Die proprietäre Maßnahme bezieht sich auf Vermögenswerte, über die verhandelt wird oder jene, die während des Prozesses zusätzlich relevant werden; zwei Beispiele hierfür sind die Kaution oder eine Beschlagnahme bzw. Pfändung. Die beiden wichtigsten persönlichen Vorsorgemaßnahmen sind die Untersuchungshaft und die Bewährungsstrafe.
Die Behörden setzen präventive Maßnahmen ein, um Straftaten zu verhindern oder die Wiederholung einer solchen zu vermeiden. Grundsätzlich dienen sie dazu, die soziale Ordnung zu erhalten und die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten. Präventive Maßnahmen sind heute sehr weit verbreitet.
Verbietend
Im Gegensatz dazu wirkt sich das verbietende Vorsorgeprinzip auf bestimmte Rechte aus und schränkt diese ein. In einigen Fällen sind diese Maßnahmen auch Teil der präventiven Maßnahmen. Der Grund hierfür ist der, dass sie eine Alternative zur Untersuchungshaft darstellen. Außerdem dienen sie dem Schutz der Opfer während des Gerichtsverfahrens.
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- Montero Aroca, J., Gómez Colomer, J.L., Barona Vilar, S., Esparza Leibar, I., Etxebarría Guridi, J.F., Derecho Jurisdiccional Penal III, Tirant Manuales.
- Ley de Enjuiciamiento Criminal, LECRIM, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1882-6036
- Artículos 489 a 501 LECRIM, Capítulo II, de la detención.
- David Ortega Gutiérrez, Profesor Titular. Universidad Rey Juan Carlos. Diciembre 2003. Sinopsis artículo 24 CE, http://www.congreso.es/consti/constitucion/indice/sinopsis/sinopsis.jsp?art=24&tipo=2