Der eheliche Güterstand und seine verschiedenen Formen
Die Ehe ist die Vereinigung zweier Menschen, die durch bestimmte gesetzliche Rechte oder Formalitäten bestätigt wird. Dabei werden auch bestimmte Rechte und Pflichten sowie der eheliche Güterstand definiert. Dies ist die gemeinsame oder getrennte Verwaltung des wirtschaftlichen Vermögens der beiden Partner.
Wir betrachten heute die verschiedenen Formen des ehelichen Güterstandes. Das eheliche Güterrecht ist das Regelwerk, das die wirtschaftlichen Interessen der Ehepartner untereinander und ihre Beziehungen zu Dritten bestimmt.
Die Analyse dieses Themas ist von großer Bedeutung, insbesondere um zu verstehen, was im Falle einer Trennung durch Tod oder Scheidung mit gemeinsamen Vermögenswerten geschehen würde. Im Folgenden werden wir genauer auf die Auswirkungen eingehen, die jede Form des ehelichen Güterrechts auf diese Situationen hat.
Der eheliche Güterstand ist notwendig
Die Annahme eines ehelichen Güterstandes ist eine unvermeidliche Folge der Ehe. Die Existenz einer Ehe ohne solchen ist daher unvorstellbar. Selbst wenn bei der Entscheidung, welcher Güterstand festgelegt werden soll, völlige Stille herrscht, gibt es bestimmte Regeln, die rechtlich festgelegt sind.
Einfacher gesagt, können die Ehepartner die Art des ehelichen Güterstandes selbst wählen. Falls dies nicht geschieht, wird der Güterstand automatisch vom Gesetz festgelegt. Natürlich gibt es auch länderspezifische Vorschriften und Gesetze.
Der eheliche Güterstand und seine verschiedenen Formen
Es gibt drei eheliche Regelungen:
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
- Zugewinngemeinschaft
Jede Regelung hat ihre eigenen Eigenschaften. Es ist wichtig, diese zu verstehen und sie bei der Entscheidung über den ehelichen Güterstand zu berücksichtigen.
1. Gütergemeinschaft
Das Hauptmerkmale dieses ehelichen Güterstandes ist, dass alle Gewinne und Vorteile, die einer der Ehepartner während seiner Ehe erhält, zu einem gemeinsamen Vermögen werden.
Wenn Menschen heiraten und ihr Vermögen gemeinsam verwalten, gibt es zwei verschiedene Arten von Vermögen:
- Private Güter. Diejenigen, die die Ehepartner hatten, bevor es eine Eigentumsgemeinschaft gab, sowie diejenigen, die einer Person gehören. Dies sind ihre Kleidung, alle persönlichen Gegenstände, die nicht zu wertvoll sind sowie die Waren, die sie später aus eigenen Mitteln erwirbt.
- Gemeinsame Güter. Diejenigen, die durch die Arbeit eines jeden Ehegatten erhalten wurden. Die „Früchte“ und das Einkommen, die sowohl durch private als auch durch gemeinsame Güter erzielt werden, sowie durch Unternehmen, die sie während ihrer Ehe gegründet haben.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann es komplex sein, zu unterscheiden, welche Vermögenswerte jedem Partner entsprechen. Um die Besitztümer zu trennen, müssen sie eine detaillierte Bestandsaufnahme durchführen.
Zusätzlich zu Privatbesitzen erfolgt eine Bestandsaufnahme der gemeinsamen Vermögenswerte, um sie aufzulösen und aufzuteilen. Es ist wichtig, einen Anwalt zurate zu ziehen, um diesen Prozess durchzuführen, insbesondere in komplexen Fällen. So können weitere Konfrontationen zwischen den sich trennenden Parteien vermieden werden.
2. Gütertrennung
Dieser eheliche Güterstand legt fest, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen besitzt und dass es kein gemeinsames Vermögen gibt. Wenn die Ehegatten gemeinsam Waren erwerben, scheinen beide als Eigentümer auf.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass in diesem Fall beide Ehepartner zu den Ehekosten beitragen müssen, obwohl es kein gemeinsames Erbe gibt. Der Hauptvorteil dieser Regelung besteht darin, dass es im Falle einer Trennung oder Scheidung viel einfacher ist, den Nachlass aufzulösen.
3. Zugewinngemeinschaft
Hier behält jeder Ehegatte seine wirtschaftliche Autonomie während der Ehe bei. Aber die Ehegatten sind eine Gesellschaft im Falle einer Scheidung oder Trennung. Tatsächlich weist dieser eheliche Güterstand Merkmale der beiden vorhergehenden auf.
Die Auflösung, die bei einer Scheidung oder Trennung durchgeführt werden muss, ähnelt der Regelung für eheliches Eigentum. Es gibt jedoch eine Bestandsaufnahme, um das Anfangs- und Endvermögen zu bestimmen. Sobald diese Berechnung abgeschlossen ist, kann der entsprechende Zugewinn jedes Ehegatten bestimmt werden.
Andere eheliche Regelungen
Es gibt zwei andere typische Güterstände, die in bestimmten Ländern trotz ihrer kontroversen Merkmale immer noch angewendet werden.
- Leider gibt es immer noch den ehelichen Güterstand der Übernahme der wirtschaftlichen Persönlichkeit der Frau durch ihren Ehemann. Das heißt, der gesamte Nachlass der Frau geht nach der Heirat an ihren Ehemann. Diese Regelung impliziert, dass Frauen während der Ehe und auch nach deren Auflösung keine Rechte haben. Dies ist ein sexistisches und erniedrigendes Konzept, das in keinem Land mehr legal sein sollte.
- Darüber hinaus wird der gemeinsame Eigentumsstand in einigen Ländern immer noch durchgesetzt. In diesem Fall geht eine Immobilie nicht unbedingt auf den Ehemann über, sondern nur dessen Verwaltung und Nutzungsrecht. Somit behält eine Frau ihre Eigentumsrechte, aber nicht ihre Kreditrechte.
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