Integration durch persönliche Assistenz: Wie man die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gezielt fördern kann

Die persönliche Assistenz übernimmt eine Reihe wichtiger Aufgaben, die dem Erhalt und dem Ausbau der persönlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der sozialen Teilhabe dienen.
Integration durch persönliche Assistenz: Wie man die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gezielt fördern kann

Geschrieben von Redaktionsteam

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen und so am gesellschaftlichen Miteinander in vollem Umfang teilnehmen zu können, ist nicht für alle selbstverständlich. Menschen mit Behinderung haben es meist schwerer, einem geregelten Job nachzugehen und sind auch bei Aktivitäten in der Freizeit auf Unterstützung anderer angewiesen. Eine persönliche Assistenzkraft an seiner Seite zu wissen, kann beruflich wie privat einen großen Unterschied machen und die Teilhabe behinderter Personen an der Gesellschaft fördern. Dieser Artikel befasst sich mit der großen Bandbreite an Unterstützungsleistungen, die eine persönliche Assistenz zu bieten hat, und den Angeboten einer zielgerichteten Integration, die sich daraus ergeben.

Persönliche Assistenz kann Türen öffnen, die bislang verschlossen waren

Stellt ein Assistenzdienst Menschen mit Behinderung eine persönliche Assistenz zur Seite, so handelt es sich stets um eine sehr individuelle Hilfestellung. Sie richtet sich nach der Art der Behinderung und dem damit verbundenen, maßgeschneiderten Unterstützungsbedarf.

Ist die Behinderung rein körperlicher Natur, etwa weil die Mobilität nicht in vollem Umfang gegeben ist, so baut die Assistenz sprichwörtlich Brücken und stellt so die Mobilität zu einem gewissen Teil wieder her. Bei einer Behinderung, die eine spezielle Ernährungsform voraussetzt (z. B. Sondenernährung), wird eine persönliche Assistenz mit medizinischer Kompetenz benötigt. Sie stellt sicher, dass die betroffene Person mit Nahrung und Flüssigkeit optimal versorgt wird.

Eine Assistenz, die sich auf Menschen mit einer geistigen Behinderung spezialisiert hat, bietet in diesem Bereich die passenden Angebote einer alltäglichen Versorgung.

Je nach Art und Grad der Behinderung kann eine persönliche Assistenz dafür sorgen, dass ein (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben möglich ist. Dies soll Menschen mit Behinderung auch außerhalb von Behindertenwerkstätten in den beruflichen Alltag integrieren – im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.

Arbeitsassistenz: Unterstützung für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz

Wer sich entscheidet, eine Arbeitsassistenz zu beauftragen, erhält eine regelmäßige Hilfe bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Eine solche Assistenz eignet sich für Menschen mit Behinderung, die sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, einen Beruf auszuüben, dies aufgrund ihrer spezifischen Einschränkung jedoch nicht zu 100 Prozent umsetzen können.

Der Anteil der fehlenden Leistungsfähigkeit kann durch die Leistungen einer persönlichen Assistenz insoweit kompensiert werden, dass die betroffene Person zielgerichtete Unterstützung erfährt. Hierbei ist nicht gemeint, dass die Assistenz die Tätigkeit ausführt. Sie ist vielmehr ein “Hebel”, um das volle Leistungspotenzial vor dem Hintergrund der Behinderung entfalten zu können.

In der Praxis kann eine solche Arbeitsassistenz beispielsweise bei Gehörlosen das Dolmetschen in Gebärdensprache übernehmen. Denkbar ist aber auch das Vorlesen für eine Person mit einer Sehschwäche. Die Assistenz ist dann gefragt, wenn die übrigen Teammitglieder die fehlende Qualifikation nicht kompensieren können. Ziel ist es, durch die Hinzunahme einer persönlichen Assistenz im Job eine Arbeitsstelle zu schaffen, die auf Dauer durchaus wettbewerbsfähig ist.

persönliche assistenz für rollstuhlfahrer

Privatassistenz: Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder nicht vollumfänglich ausgeprägter kognitiver Gedächtnisleistung geht es bei der Assistenz nicht nur die Integration in das Arbeitsleben: Auch die gesellschaftliche Teilhabe ist für sie von immenser Bedeutung. Denn wer aufgrund einer Behinderung nicht in gleichem Maße am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann wie andere auch, leidet oft unter Einsamkeit oder sozialer Ausgrenzung. Dem wirkt eine persönliche Assistenz im privaten Leben entgegen.

Begleitung bei sozialen und kulturellen Unternehmungen

Freizeitangebote jeglicher Art in Anspruch nehmen zu können, erfordert von Menschen mit Behinderung

  • Mut
  • Offenheit und
  • eine hohe Eigenmotivation.

Gleichwohl ist es notwendig, beispielsweise durch einen Transferservice die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Besuch im Theater, Museum, Restaurant oder in einer Freizeitgruppe von Gleichgesinnten zu schaffen. Eine im Privatbereich eingesetzte persönliche Assistenz kümmert sich um beide Aspekte. Sie begleitet Betroffene und unterstützt sie, sich an unbekannten Orten zurechtzufinden. Gleichzeitig hilft sie, neue soziale Kontakte zu knüpfen, und ist damit ein wichtiger Faktor, um Menschen mit Behinderung auch auf mentaler Ebene zu stärken. Denn sie fördert die Integration und die Teilhabe an der Gesellschaft.

Unterstützung im Alltag schafft mehr soziales Miteinander

Eine persönliche Assistenz legt die Basis für die Integration in das gesellschaftliche Leben. Sie unterstützt bei der Körperhygiene oder stellt die Verpflegung Betroffener sicher – beispielsweise durch die Zubereitung von Mahlzeiten.

Weiterhin übernimmt die persönliche Assistenz unterstützende Tätigkeiten in der Haushaltsführung der betroffenen Person, sodass die Wohnung für ein Treffen mit Freunden und der Familie gut in Schuss gehalten wird. Handelt es sich um eine geistige Behinderung, können privat beauftragte persönliche Assistenten zum Beispiel mit Gedächtnistraining Unterstützung leisten. All diese Hilfsangebote tragen dazu bei, dass sich Betroffene dem sozialen Miteinander umfassender widmen können.

persönliche assistenz

Rechtliche Grundlagen der Kostenübernahme für einen Assistenzdienst

Der Einsatz einer persönlichen Assistenz kostet Betroffene Geld. Im Sozialgesetzbuch SGB IX ist jedoch das Rehabilitations- und Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert. Das bedeutet eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten.

Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. In aller Regel wird die Leistung als Persönliches Budget gezahlt, welches der Person mit Behinderung monatlich überwiesen wird. Von dieser Summe werden dann die Kosten für die persönliche Assistenz beglichen.

Ist es erst durch eine persönliche Assistenz möglich, einen bestimmten Job auszuüben, greift die sogenannte “Erlangensalternative“. Dann übernimmt der Rehabilitationsträger die Kosten für die persönliche Assistenz für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren.

Anders gestaltet sich dies, wenn die Behinderung zu einem Zeitpunkt eintritt, an dem ein Arbeitsverhältnis bereits besteht und es darauf ankommt, den Job zu erhalten. Dann spricht man von der “Behaltensalternative“. Die Zuständigkeit für eine Förderung geht dann auf das Integrationsamt über.

Wichtige Voraussetzung für Kostenübernahme bei Beanspruchung einer Arbeitsassistenz

Personen, die pro Woche mindestens 15 Arbeitsstunden erbringen und eine Schwerbehinderung vorweisen können, können einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Assistenzkraft stellen. Des Weiteren muss für die Tätigkeit wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden, um als anspruchsberechtigt zu gelten.

Die Anspruchsberechtigung gilt ebenso für Menschen mit Behinderung, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben und auf externe Unterstützung durch eine persönliche Assistenz angewiesen sind. Auch eine Selbstständigkeit lässt sich auf diese Weise realisieren.

Teilhabe an der Arbeitswelt und am sozialen Leben

Die persönliche Assistenz übernimmt eine Reihe wichtiger Aufgaben, die dem Erhalt und dem Ausbau der persönlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der sozialen Teilhabe dienen. Durch die vielfältigen Unterstützungsleistungen kann die Integration in das gesellschaftliche Leben und in den Arbeitsmarkt gelingen. In jedem Fall ist es wichtig, eine mögliche Übernahme der Kosten im Sinne des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu prüfen. Denn der regelmäßige Einsatz einer Assistenzkraft ist mit hohen Kosten verbunden.


Dieser Text dient nur zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachmann. Bei Zweifeln konsultieren Sie Ihren Spezialisten.